Folterkammer

Folterkammer

Das Rädern - Hierbei wurde der Verurteilte mit den Armen und Beinen ähnlich wie Weidenruten in ein Rad eingeflochten und das Rad dann am Galgen oder Hinrichtungsplatz  auf einem Masten zur Schau gesellt Zum Einflechten mußten die Knochen der Arme und Beine gebrochen werden. Dies geschah durch Zerschlagen mittels eines Rades, mit Eisenstangen oder der stumpfen Seite einer Axt Dabei wurden Unterlagen unter den Gelenken plaziert und der Henker schlug nun auf den hohl liegenden Bereich und zertrümmene so die Gliedmaßen
Als Erleichterung der Strafe wurde mit einem letzten Schlag die Kehle zertrümmert .Eine besondere Gunst war es, wenn bereits der erste Schlag auf die Kehle befohlen wurde. Die jeweilige Vorgehenswelse wurde durch das Gericht aufs genauste festgelegt, so auch, ob der Verurteilte vorher mit an
deren Qualereien, wie z. B. dem Zwicken mit glühenden Zangen, traktiert wurde, in alten Dokumenten wird von wundersamen Rettungen von auf diese Weise Hingerichteten erzäht Diese sollen reumütig Heilige angerufen haben und nachdem sie mehrere Tage überlebt haben, wurden sie begnadigt.